Transparente Preise statt versteckter Gebühren.
Wie sich der Preis
zusammensetzt und was Sie wirklich zahlen.
Die Kosten für ein Bauwerksbuch sind für viele Eigentümer eine Blackbox. Am Markt wird oft mit niedrigen "Ab-Preisen" geworben, während sich die wahren Kostentreiber im Kleingedruckten verstecken. Als staatlich befugter Baumeister setzen wir auf Fixpreise statt nachträglicher Überraschungen. Und weil wir kein Vermittler sind, sondern selbst erstellen, prüfen und registrieren, entfällt bei uns jede Vermittlungsprovision — Sie zahlen nur die fachliche Leistung. Ein seriöses Bauwerksbuch gemäß § 128a der Wiener Bauordnung basiert auf drei Leistungssäulen:
Bevor wir das Gebäude prüfen, müssen wir den "Konsens" kennen — also das, was laut Baupolizei (MA 37) genehmigt ist. Wir heben die historischen Baupläne im Archiv aus und digitalisieren sie vor Ort.
Der Kostenfaktor: Der Zeitaufwand variiert stark — von wenigen Stunden bei gut dokumentierten Neubauten bis zu mehreren Tagen bei Gründerzeithäusern mit lückenhafter Aktenlage. Billigangebote verrechnen diesen Aufwand oft nachträglich nach Stunden.
Ein befugter Baumeister oder Ziviltechniker begeht Ihr Gebäude und prüft sicherheitsrelevante Bauteile: Fassade, Dach, Rauchfangköpfe, Geländer, Stiegenhaus. Jeder Bauteil wird in die Zustandskategorien A bis D eingestuft.
Der Kostenfaktor: Die Nutzfläche und die bauliche Komplexität bestimmen den Aufwand. Eine gegliederte Gründerzeitfassade mit Stuck — insbesondere bei denkmalgeschützten Objekten — erfordert deutlich mehr Prüfzeit als eine glatte Putzfassade. Bei Einfamilienhäusern ist der Aufwand aufgrund der geringeren Gebäudegröße und einfacheren Konstruktion in der Regel niedriger.
Nach Fertigstellung wird die elektronisch signierte Erstellbestätigung in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien registriert. Ohne diese Registrierung gilt die gesetzliche Pflicht als nicht erfüllt.
Der Kostenfaktor: Der personelle und technische Aufwand für die digitale Aufbereitung, Signatur und den korrekten behördlichen Upload.
Für ein klassisches Wiener Zinshaus (ca. 1.500 – 2.000 m² Nutzfläche) liegt der Marktpreis für ein vollständiges Bauwerksbuch derzeit zwischen 2.500 € und 3.500 € netto. Der genaue Preis hängt von der Gebäudegröße, dem Baujahr und der Vollständigkeit der vorhandenen Unterlagen ab.
Aufgrund der Frist bis Ende 2027 müssen in Wien rund 32.000 Gründerzeithäuser erfasst werden. Die Nachfrage steigt bereits spürbar — wer jetzt beauftragt, sichert sich nicht nur den aktuellen Preis, sondern auch kürzere Wartezeiten bei der MA 37.
In der Praxis begegnen uns regelmäßig Fälle, in denen Eigentümer oder Hausverwaltungen mehr bezahlen als nötig – oft ohne es zu merken. Die häufigsten Kostenfallen:
Intransparente Pauschalangebote: Manche Anbieter werben mit niedrigen Einstiegspreisen, rechnen aber Behördenwege, Akteneinsicht bei der MA 37 und die Registrierung in der Wiener Bauwerksdatenbank als Zusatzleistungen ab. Bei uns ist das alles im Fixpreis enthalten – keine versteckten Nachforderungen.
Getrennte Beauftragung von B1300 und Bauwerksbuch: Wer die Sicherheitsbegehung nach ÖNORM B 1300 und das Bauwerksbuch bei unterschiedlichen Anbietern bestellt, zahlt doppelt für die Erstbegehung. Unser Kombi-Paket spart Ihnen eine komplette Begehung und die damit verbundenen Kosten.
Zu späte Beauftragung: Je näher die Frist 2027 rückt, desto stärker wird die Nachfrage steigen. Erfahrungsgemäß erhöhen viele Anbieter ihre Preise bei Kapazitätsengpässen. Frühzeitig beauftragen bedeutet aktuell noch günstigere Konditionen.
Lückenhafte Unterlagen: Wenn Baubewilligungen, Pläne oder Fertigstellungsanzeigen nicht vollständig erfasst werden, fehlt eine wichtige Grundlage für spätere Bauvorhaben. Wir dokumentieren alle vorhandenen Bescheide und Pläne aus dem Bauakt der MA 37 systematisch im Bauwerksbuch.
Die Kosten für das Bauwerksbuch und die zugehörige B1300-Inspektion gelten in der Regel für Eigentümer von vermieteten Objekten als Werbungskosten und für Hausverwaltungen als Betriebsausgabe (Bitte verifizieren Sie die genaue steuerliche Einstufung stets mit Ihrem Steuerberater). Die Umsatzsteuer ist bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen erstattungsfähig.
Bei Eigentümergemeinschaften besteht die aktuelle wohnrechtliche Expertenmeinung, dass die Kosten als Erhaltungsaufwand über die Betriebskostenabrechnung (MRG) umgelegt werden können, auch wenn dies höchstgerichtlich noch nicht final ausjudiziert ist. Wir empfehlen, die Beauftragung formal über einen WEG-Beschluss abzusichern.
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