Braucht Ihr Gebäude ein Bauwerksbuch?

Kostenloser Pflicht-Check — Ergebnis in 30 Sekunden, ohne Anmeldung

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Wann wurde Ihr Gebäude errichtet?

Oder exaktes Baujahr eingeben:

i Maßgeblich ist das Errichtungsjahr des Gebäudes — nicht der Zeitpunkt späterer Zu- oder Umbauten.

Wie groß ist die ungefähre Nutzfläche? (optional)

Haben Sie bereits Baupläne oder einen Bauakt?

Warum gibt es die Bauwerksbuch-Pflicht?

Gesetzliche Grundlage

§ 128a der Wiener Bauordnung verpflichtet Eigentümer zur Erstellung eines digitalen Bauwerksbuchs. Es dokumentiert den genehmigten Bestand und legt Prüfintervalle für sicherheitsrelevante Bauteile fest.

Die Fristen im Überblick

  • Altbauten vor 1919: bis 31.12.2027
  • Baujahre 1919–1945: bis 31.12.2030
  • Neubauten ab 2014: Pflicht besteht bereits
  • Baujahre 1946–2013: aktuell ausgenommen

Strafen & Haftung

Bei Versäumnis drohen Verwaltungsstrafen bis € 50.000 gemäß § 135 WBO. Darüber hinaus kann ein fehlendes Bauwerksbuch im Schadensfall haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Beweislast liegt beim Eigentümer.

So funktioniert der Pflicht-Check

Der Pflicht-Check führt Sie in drei kurzen Schritten durch die entscheidenden Angaben: das Errichtungsjahr Ihres Gebäudes (maßgeblich ist die Ersterrichtung, nicht spätere Zu- oder Umbauten), optional die ungefähre Nutzfläche sowie der Status Ihrer Unterlagen — also ob Baupläne oder ein Bauakt bereits vorliegen. Die Angaben werden direkt mit den Kriterien des § 128a der Bauordnung für Wien abgeglichen; das Ergebnis erscheint sofort, kostenlos und ohne Anmeldung.

Als Ergebnis sehen Sie, ob für Ihr Gebäude eine Erstellungspflicht besteht, welcher Stichtag gilt und welcher nächste Schritt sinnvoll ist — etwa Unterlagen zusammenstellen oder ein Angebot anfordern. Der Check gibt eine verlässliche erste Einordnung; ob die Pflicht für Ihr Gebäude tatsächlich gilt, klären wir als Baumeister persönlich mit Ihnen. Die rechtlichen Hintergründe erklärt unsere Themenseite zur Bauwerksbuch-Pflicht; alle Stichtage und Übergangsfristen finden Sie in der Fristen-Übersicht.

Bereit für Ihr Bauwerksbuch?

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