Braucht Ihr Gebäude ein Bauwerksbuch?

Kostenloser Pflicht-Check - Ergebnis in 30 Sekunden, ohne Anmeldung

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Wann wurde Ihr Gebäude errichtet?

Oder exaktes Baujahr eingeben:

i Maßgeblich ist das Errichtungsjahr des Gebäudes - nicht der Zeitpunkt späterer Zu- oder Umbauten.

Wie groß ist die ungefähre Nutzfläche? (optional)

Haben Sie bereits Baupläne oder einen Bauakt?

Warum gibt es die Bauwerksbuch-Pflicht?

Gesetzliche Grundlage

§ 128a der Wiener Bauordnung verpflichtet Eigentümer zur Erstellung eines digitalen Bauwerksbuchs. Es dokumentiert den genehmigten Bestand und legt Prüfintervalle für sicherheitsrelevante Bauteile fest.

Die Fristen im Überblick

  • Altbauten vor 1919: bis 31.12.2027
  • Baujahre 1919-1945: bis 31.12.2030
  • Neubauten ab 2014: Pflicht besteht bereits
  • Baujahre 1946-2013: aktuell ausgenommen

Strafen & Haftung

Bei Versäumnis drohen Verwaltungsstrafen bis € 50.000 gemäß § 135 WBO. Darüber hinaus kann ein fehlendes Bauwerksbuch im Schadensfall haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei Schäden durch Einsturz oder Ablösung von Bauteilen liegt die Beweislast für die erforderliche Sorgfalt nach § 1319 ABGB beim Eigentümer.

So funktioniert der Pflicht-Check

Der Pflicht-Check führt Sie in drei kurzen Schritten durch die entscheidenden Angaben: das Errichtungsjahr Ihres Gebäudes (maßgeblich ist die Ersterrichtung, nicht spätere Zu- oder Umbauten), optional die ungefähre Nutzfläche sowie der Status Ihrer Unterlagen - also ob Baupläne oder ein Bauakt bereits vorliegen. Die Angaben werden direkt mit den Kriterien des § 128a der Bauordnung für Wien abgeglichen; das Ergebnis erscheint sofort, kostenlos und ohne Anmeldung.

Als Ergebnis sehen Sie, ob für Ihr Gebäude eine Erstellungspflicht besteht, welcher Stichtag gilt und welcher nächste Schritt sinnvoll ist - etwa Unterlagen zusammenstellen oder ein Angebot anfordern. Der Check gibt eine verlässliche erste Einordnung; ob die Pflicht für Ihr Gebäude tatsächlich gilt, klären wir als Baumeister persönlich mit Ihnen. Die rechtlichen Hintergründe erklärt unsere Themenseite zur Bauwerksbuch-Pflicht; alle Stichtage und Übergangsfristen finden Sie in der Fristen-Übersicht.

Deutet Ihr Ergebnis auf eine Pflicht hin, können Sie das Bauwerksbuch fachgerecht erstellen lassen - vorab erklärt der Ratgeber, was ein Bauwerksbuch enthält.

Bereit für Ihr Bauwerksbuch?

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