Braucht Ihr Gebäude ein Bauwerksbuch?

Kostenloser Pflicht-Check — Ergebnis in 30 Sekunden, ohne Anmeldung

1
2
3

Wann wurde Ihr Gebäude errichtet?

Oder exaktes Baujahr eingeben:

i Maßgeblich ist das Errichtungsjahr des Gebäudes — nicht der Zeitpunkt späterer Zu- oder Umbauten.

Wie groß ist die ungefähre Nutzfläche? (optional)

Haben Sie bereits Baupläne oder einen Bauakt?

Warum gibt es die Bauwerksbuch-Pflicht?

Gesetzliche Grundlage

§ 128a der Wiener Bauordnung verpflichtet Eigentümer zur Erstellung eines digitalen Bauwerksbuchs. Es dokumentiert den genehmigten Bestand und legt Prüfintervalle für sicherheitsrelevante Bauteile fest.

Die Fristen im Überblick

  • Altbauten vor 1919: bis 31.12.2027
  • Baujahre 1919–1945: bis 31.12.2030
  • Neubauten ab 2014: Pflicht besteht bereits
  • Baujahre 1946–2013: aktuell ausgenommen

Strafen & Haftung

Bei Versäumnis drohen Verwaltungsstrafen bis € 50.000 gemäß § 135 WBO. Darüber hinaus kann ein fehlendes Bauwerksbuch im Schadensfall haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Beweislast liegt beim Eigentümer.

Bereit für Ihr Bauwerksbuch?

Schreiben Sie uns – wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden mit einem konkreten Angebot.

Kostenloses Angebot erhalten