Bevor der erste Prüfer Ihr Haus betritt, steht oft Detektivarbeit an. Denn Basis für jedes Bauwerksbuch ist der sogenannte "Konsens" – also der baubehördlich bewilligte Zustand.
Bei Gebäuden aus der Gründerzeit (vor 1919) sind Pläne oft verschollen, unleserlich oder schlicht nicht mehr beim Eigentümer vorhanden. Das Bauwerksbuch verlangt jedoch die Zusammenführung aller Baubewilligungen, Fertigstellungsanzeigen und Pläne.
Fehlen Unterlagen, führt kein Weg am Archiv der Baupolizei (MA 37) vorbei. Hier müssen die alten Akten ausgehoben und digitalisiert werden. Ein Praxis-Tipp: Alte Bescheide sind oft in Kurrentschrift verfasst. Für das digitale Bauwerksbuch ist es zwar keine Pflicht, aber eine klare Empfehlung, diese in moderne Schrift zu übertragen, um die Lesbarkeit für zukünftige Generationen zu sichern.
Wichtig: Die Erstprüfung ersetzt keine Konsensprüfung. Wenn das Gebäude anders aussieht als im Plan (z. B. nachträgliche Anbauten ohne Bewilligung), muss dies gesondert betrachtet werden, ist aber primär nicht Teil der Sicherheitsüberprüfung des Bauwerksbuches. Dennoch deckt die Recherche oft Diskrepanzen auf, die bereinigt werden sollten.
Mehr zu den speziellen Herausforderungen bei Gründerzeit-Häusern lesen Sie auf unserer Spezialseite für Altbauten vor 1919.
Wir übernehmen die komplette Abwicklung nach § 128a WBO –
von der Archiv-Recherche bis zur
Registrierung bei der Stadt Wien.