Rechtssicherheit für Ihre Verwaltung
Wir dokumentieren den Bauzustand so präzise, dass Sie im Schadensfall - etwa bei herabfallenden Fassadenteilen oder Sturzunfällen im Stiegenhaus - nachweisen können, Ihrer Erhaltungspflicht nachgekommen zu sein.
Ihr Vorteil: Ein neutraler, fachlich fundierter Bericht vom Baumeister schafft Klarheit bei Eigentümerversammlungen und schützt Sie als Verwaltung vor Haftungsklagen.