Bauwerksbuch Hietzing

Von herrschaftlichen Villenstrukturen bis zu historischen Einfamilienhäusern vor 1945. Ihr Sachverständiger für den 13. Bezirk.

Bürgerliche Substanz im 13. Bezirk

Hietzing ist als herrschaftlicher Bezirk für seine hohe Dichte an bürgerlichen Bauten, freistehenden Villenstrukturen und älteren Einfamilienhäusern bekannt. Ein weit verbreiteter Irrglaube betrifft die Befreiung solcher kleineren Gebäude von der WBO-Pflicht.

Einfamilienhäuser vor 1945

Die Gesetzgebung stellt ausdrücklich klar: Auch für Einfamilienhäuser, die vor 1945 errichtet wurden (oder bei geplanten Umbauten), ist ein Bauwerksbuch zwingend erforderlich. Villen bilden keine gesetzliche Ausnahme.

Strenge Ausnahmeregelungen

Befreit sind laut WBO § 128a ausschließlich Kleingartenwohnhäuser und Gebäude mit einer bebauten Grundfläche von unter 50 m². Sobald eine Hietzinger Villa oder ein älteres Siedlungshaus dieses Maß überschreitet, entfällt die Ausnahme.

Bewahrung des Stadtbildes

Die Erhaltungsfunktion des Bauwerksbuches soll davor schützen, dass Eigentümer den Verfall historischer Bausubstanz (vor 1945) aus wirtschaftlichen Motiven heraus forcieren. Die sorgfältige Inspektion von Zierelementen steht im Fokus.

Ihr Bauwerksbuch für die Villa

Die Begehung einer freistehenden Villa samt Gartenmauern und Nebenanlagen erfordert einen anderen Blick als bei einem dichten Zinshaus. Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Begutachtung historischer Einfamilienhäuser.

Fristen im 13. Bezirk:

Besitzer von Hietzinger Villen aus der Epoche vor 1919 haben bis zum 31.12.2027 Zeit. Für Objekte, die zwischen 1919 und 1945 erbaut wurden, endet die Frist am 31.12.2030.

Besonderheiten im 13. Bezirk: Bürgerliche Bauten und Einfamilienhäuser

Hietzing sticht durch seinen gewachsenen Bestand an Einfamilienhäusern, freistehenden Villen und bürgerlichen Zinshäusern hervor. Insbesondere in Ober-St.-Veit und Speising finden sich großzügige Liegenschaften aus der Zeit vor 1945.

Irrglaube Villen-Befreiung: Entgegen häufigen Gerüchten gibt es in der WBO keine Ausnahme für freistehende Villen. Jedes Einfamilienhaus, das vor 1945 gebaut wurde und mehr als 50 m² bebaute Fläche aufweist, braucht zwingend ein Bauwerksbuch. Die Begutachtung von Gartenmauern und Nebenanlagen spielt hier eine große Rolle.

Häufige Fragen zum Bauwerksbuch in Hietzing

Muss ich mein Einfamilienhaus in Hietzing auch dokumentieren? Sofern es vor 1945 errichtet wurde und nicht als offizielles Kleingartenhaus (< 50 m² nach Kleingartengesetz) gewidmet ist: Ja, die Pflicht gilt vollumfänglich.

Was passiert bei Hanglagen? Viele Villen im 13. Bezirk liegen an Hängen. Bauliche Anlagen zur Trockenlegung oder Hangabsicherung müssen im Bauwerksbuch erfasst werden, wenn sie die Integrität des Gebäudes beeinflussen.

Weiterführende Informationen

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