Von Altbau-Zinshäusern bis zu Objekten mit Lift- & Dachausbau.
Worauf es im
12. Bezirk ankommt.
Meidling ist ein klassischer Arbeiter- und Wohnbezirk mit einem starken Mix aus gründerzeitlichen Vorstadthäusern und massiven Wohnbauten der 1920er- und 1930er-Jahre. Viele dieser einst einfachen Zinshäuser wurden über die Jahrzehnte stark saniert und modernisiert.
Häufiger Irrtum bei Vorkriegsbauten (1919-1945): Eigentümer glauben oft, weil das Haus 1990 generalsaniert wurde, fiele es nicht unter die Frist 2030. Doch gesetzlich gilt für die Erstellung des Bauwerksbuchs immer das ursprüngliche Errichtungsjahr.
Unser Klartext: Wenn Ihr Haus 1925 erbaut und 1995 modernisiert wurde, brauchen Sie dennoch ein Bauwerksbuch. Die nachträgliche Sanierung hat allerdings den Vorteil, dass das Gebäude meist sicherer ist und keine massiven Bauschäden zu befürchten sind.
Gerade im 12. Bezirk wurden viele Substandard-Wohnungen aufgewertet. Charakteristisch sind hierbei nachträglich angebaute, vorgestellte Liftanlagen und im Innenbereich neugebaute oder erweiterte Freiflächen und Balkone.
Unser Fokus: Balkone und Laubengänge gelten laut Gesetz als primäre absturzgefährdete Bauteile. Ihre Fixierung an altem Mauerwerk oder Betonelementen der Zwischenkriegszeit muss im Bauwerksbuch penibel auf Tragfähigkeit begutachtet werden.
Ein Großteil des Immobilienbestands in Meidling teilt sich in Gebäude, die knapp vor 1919 erbaut wurden, und solche, die den Bauboom der 1920er repräsentieren. Die Struktur- und Bauweisen unterschieden sich teils fundamental (Mauerwerk vs. zunehmend Beton- und Stahlanteile). Wir adaptieren unsere Prüfung präzise auf die entsprechende Epoche.
Zwei Fristen beachten: Liegt die Baubewilligung vor dem 1.1.1919, ist der 31. Dezember 2027 der entscheidende Stichtag. Für Häuser, die zwischen 1919 und Ende 1944 bewilligt wurden, haben Eigentümer bis zum 31. Dezember 2030 Zeit.
Die Aktenlage in Baupolizei-Archiven für die Zwischenkriegszeit ist oftmals spärlich. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute, um Ersatzbaupläne anfertigen zu müssen. Zum Kosten-Rechner.
Das Dach wurde vor 5 Jahren neu ausgebaut. Muss das ins Buch? Ja. Der Dachausbau an sich generiert zwar kein komplett neues Ursprungsbaujahr für das Haus, er wird jedoch im Buch als eigener „Trakt“ oder Bauteil gewertet. Die Prüfintervalle für dieses noch junge Dach setzen quasi neu an, während der restliche 100 Jahre alte Bestandsbau häufigere Inspektionen erfordert.
Mein Zinshaus wurde parzelliert und saniert verkauft (WEG). Wer macht was? Bei Wohnungseigentumsobjekten haftet die gesamte Gemeinschaft "zur ungeteilten Hand". Ein einzelner Wohnungseigentümer kann das Buch nicht per Alleingang verhindern, die Beauftragung obliegt idealerweise der Hausverwaltung nach Abstimmung bei einer Eigentümerversammlung.
Themen rund ums Bauwerksbuch:
Wir strukturieren das Haus, prüfen Pläne auf Konsistenz und erstellen ein gesetzeskonformes Logbuch für Ihr Gebäude.
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