Ein Bauwerksbuch wird nicht am Schreibtisch erstellt. Herzstück ist die Erstprüfung vor Ort. Doch was genau schauen sich die Experten an?
Die gute Nachricht: In der Regel erfolgt die Prüfung "augenscheinlich und zerstörungsfrei". Es werden keine Wände aufgestemmt, sofern kein begründeter Verdacht auf verborgene Schäden besteht.
Ein häufiges Missverständnis: Viele Eigentümer denken, sie müssten für das Bauwerksbuch eine klassische Bestandsvermessung beauftragen. Das ist in der Regel nicht nötig. Grundlage der Erstellung ist die fachkundige Begehung vor Ort — kombiniert mit der Konsensdokumentation aus dem Bauakt der MA 37. Die dort archivierten Pläne und Baubewilligungen liefern die Plangrundlage. Eine Neu-Vermessung ist nur in seltenen Ausnahmefällen erforderlich, etwa wenn für ein Gebäude keinerlei Planunterlagen mehr existieren.
Am Ende erhalten Sie nicht nur einen Statusbericht, sondern einen konkreten Maßnahmenplan. Werden Mängel der Kategorie B (leicht) oder C (schwer) gefunden, wird festgelegt, bis wann diese zu beheben sind. Zudem werden die Intervalle für künftige Prüfungen definiert – oft 10 Jahre für die Fassade, aber kürzere Zeiträume bei schlechterem Zustand.
Wir übernehmen die komplette Abwicklung nach § 128a WBO –
von der Archiv-Recherche bis zur
Registrierung bei der Stadt Wien.