Von weitläufigen Fabriksgebäuden bis zu Wohnbauten an der Hauptstraße. Rechtssicherer Erhalt der Bausubstanz im 11. Bezirk.
Simmering blickt auf eine lange industrielle Geschichte zurück. Neben den klassischen Zinshäusern entlang der Hauptverkehrsachsen stehen zahlreiche historische Gewerbeobjekte, Werkstätten und Fabriksgebäude, die ebenso der Überprüfungspflicht unterliegen.
Die WBO definiert klar: Auch Fabriken, Werkstätten und Lagergebäude sind von der Bauwerksbuch-Pflicht erfasst. Es gibt keine Ausnahmen für Gewerbebauten. Das Bauwerksbuch dient hier als wichtiger Compliance-Nachweis bei institutionellen Audits.
Bei weitläufigen Industrie- und Gewerbeparks fokussiert sich die Überprüfung gemäß § 128a auf Bauteile, von denen eine Gefährdung für Menschen ausgehen kann (Tragwerke, Dächer, Fassaden, Geländer).
Neben den Industrieflächen weist Simmering einen soliden Bestand an Zinshäusern auf. Auch hier gilt: Das Bauwerksbuch deckt Sanierungsrückstände an der Allgemeinsubstanz auf und schützt Eigentümer vor der Beweislastumkehr im Schadensfall.
Ein strukturiert angelegtes Bauwerksbuch erleichtert in Simmering die Verwaltung komplexer Gewerbeparks ebenso wie die von klassischen Gründerzeithäusern.
Egal ob Wohnbau oder Fabrik: Baubewilligungen vor 1919 bedingen eine Frist bis 31.12.2027. Zwischen 1919 und 1945 errichtete Anlagen müssen das Bauwerksbuch bis zum 31.12.2030 bei der MA 37 registrieren.
Simmering ist traditionell von großen Fabriksgeländen, Lagerhallen und Gewerbeparks geprägt, gemischt mit klassischen Zinshäusern entlang der Simmeringer Hauptstraße und der Geiselbergstraße. Die WBO macht bei Industriegebäuden keine Ausnahmen: Auch sie müssen dokumentiert werden.
Fokus auf Tragwerke: Bei gewerblich genutzten Großhallen liegt das Hauptaugenmerk der B1300-Überprüfung auf weitgespannten Tragwerken, großen Dachflächen und Gefahrengut-Lagerungen. Solche Gebäude erfordern einen Prüfansatz, der über das klassische Wohnhaus hinausgeht.
Braucht auch meine Werkstatt ein Bauwerksbuch? Ja, Fabriken, Werkstätten und Lagergebäude sind laut Definition der Wiener Bauordnung als Industriebauwerke klassifiziert und fallen vollumfänglich unter die § 128a-Pflicht.
Wie wird bei weitläufigen Betriebsanlagen geprüft? Der Fokus liegt auf Bauteilen, von denen eine direkte Gefährdung für das Leben oder die Gesundheit von Menschen (sowohl Belegschaft als auch Passanten) ausgehen kann, z.B. bei alternden Fassadenelementen oder Flachdächern.
Themen rund ums Bauwerksbuch:
Aus der Praxis:
Strukturierte Dokumentation für große Zinshäuser — von der Eigentümerversammlung bis zur Registrierung bei der MA 37.
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