Von weltberühmten Denkmälern bis zu strengen Schutzzonen. Wir sichern historische Bausubstanz im 1. Bezirk nach WBO.
Die Innere Stadt ist das historische Herz Wiens. Nahezu der gesamte Bezirk fällt unter Ensembleschutz, Schutzzonen oder strengen Denkmalschutz. Die Wiener Bauordnung (WBO) verlangt durch das Bauwerksbuch eine lückenlose Dokumentation, um den Verfall historischer Substanz vor 1945 zu stoppen.
Gebäude unter Denkmalschutz sind zwar von bestimmten energetischen Vorgaben befreit (WBO § 88), erfordern aber bei der Erhaltungspflicht des äußeren Erscheinungsbildes höchste Sorgfalt. Jeder Ziergegenstand muss dokumentiert und erhalten bleiben.
Baumaßnahmen oder Vernachlässigungen, die den universellen Wert des Welterbes gefährden, ziehen rasch behördliche Maßnahmen der Stadt Wien (MA 37) nach sich. Das Bauwerksbuch dient hier als elementarer Nachweis der laufenden Instandhaltung.
Die Innere Stadt ist stark von Mischnutzung (Gewerbe, Repräsentation, Wohnen) und komplexen Dachgeschoßausbauten (wo Gasfeuerstätten direkte Abgasabfuhr übers Dach erfordern) geprägt. Dies erfordert eine detaillierte brandschutztechnische Begutachtung.
Ein vorgetäuschter Verfall zur Erlangung einer Abbruchreife ist durch die Novelle der Bauordnung massiv erschwert. Die lückenlose Dokumentation im Bauwerksbuch stellt sicher, dass historische Gebäude vor 1945 im ersten Bezirk erhalten bleiben.
Da fast der gesamte Altbestand im 1. Bezirk vor dem 1. Jänner 1919 errichtet wurde, ist die Erstellung und Registrierung des Bauwerksbuches bis zum 31. Dezember 2027 zwingend vorgeschrieben.
Die Innere Stadt ist europaweit einzigartig. Fast jedes Gebäude hier hat historische Relevanz. Für das Bauwerksbuch bedeutet dies höchste Präzision bei der Begehung. Das äußere Erscheinungsbild, von der Fassade bis zum kleinsten Zierdetail, muss detailliert erfasst werden, um den strengen Vorgaben des Denkmalschutzes und der Schutzzonen gerecht zu werden.
Enge Gassen & komplexe Dächer: Die dichte Verbauung im mittelalterlichen Stadtkern und mehrstöckige Dachausbauten verlangen spezielle Methoden bei der Sichtung schwer zugänglicher Bauteile, wie Feuermauern und Dachlandschaften. Hierbei sind besonders Abgasführungen von Gasfeuerstätten sicherheitstechnisch zu bewerten.
Befreit der Denkmalschutz von der Bauwerksbuch-Pflicht? Nein. Der Denkmalschutz befreit nach WBO § 88 lediglich von bestimmten energetischen Vorgaben, aber keinesfalls von der Dokumentationspflicht der Gebäudesicherheit gemäß § 128a.
Wie lange dauert die Akteneinsicht für Gebäude im 1. Bezirk? Aufgrund des hohen Alters (viele Gebäude stammen aus der Zeit vor 1900) können die Bauakten bei der MA 37 sehr umfangreich sein. Planen Sie für die Erstbeschaffung der Konsensdokumentation ausreichend Zeit ein.
Themen rund ums Bauwerksbuch:
Aus der Praxis:
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