Bauwerksbuch Hernals

Von Gürtel-Zinshäusern bis zu Hanglagen am Rande des Wienerwaldes.
Ihr Sachverständiger für 1170 Wien.

Typische Situationen im 17. Bezirk

Hernals zeichnet sich durch zweiseitige Bebauungsmuster aus: Die dichte Vorstadtbebauung am Gürtel und der Hernalser Hauptstraße im Kontrast zu den Villen- und Hanglagen im Westen rund um Dornbach und Neuwaldegg.

Rissbildung durch Erschütterung (Gürtelnähe)

Gebäude, die nahe der stark befahrenen Verkehrsachsen liegen, leiden überdurchschnittlich oft unter mikroseismischen Erschütterungen. Risse in Fassaden und Setzungen sind hier häufig Gegenstand intensiver Begutachtung.

Hanglagen und drückendes Wasser

In den westlichen Bezirksteilen, die in den Wienerwald übergehen, drückt nach starken Niederschlägen oft Wasser gegen die talseitigen Fundamente der Gebäude. Die Begehung der Kellergeschoße und die Dokumentation des Feuchtezustands sind hier entscheidend für die Stabilitätsbewertung im Bauwerksbuch.

Bauwerksbuchpflicht für kleine Einfamilienhäuser

Ein häufiger Irrglaube: Viele Eigentümer von kleinen Villen (z.B. in Dornbach) glauben, sie bräuchten kein Bauwerksbuch, da das Haus kein großes Zinsgebäude sei.

Vorsicht: Wurde ein Einfamilienhaus vor dem 1.1.1945 bewilligt, unterliegt es zwingend der Bauwerksbuchpflicht! Eine Ausnahme gilt nur für explizite Kleingartenhäuser.

Gestaffelte Fristen in Hernals

Die Fristen für die Erst-Registrierung des Bauwerksbuches in der Wiener Bauwerksdatenbank (MA 37) sind rein vom Alter des Objektes abhängig. In Hernals betrifft dies eine enorme Anzahl an Gebäuden.

Fristen im 17. Bezirk:

Baubewilligung vor dem 1.1.1919: 31. Dezember 2027
Baubewilligung 1919 bis 1944: 31. Dezember 2030

Bei fehlenden Grundrissen in den Bauämtern (was bei historischen Villen häufig vorkommt) dauern Ersatzerhebungen Wochen. Nutzen Sie den Kosten-Rechner für Erstinfos.

Häufige Fragen zum Bauwerksbuch in 1170 Wien

Zählt mein Haus am Heuberg als Ausnahme? Das kommt auf die offizielle Anmeldung an. Handelt es sich laut Baukonsens um ein normales "Einfamilienhaus" und es wurde vor 1945 bewilligt, unterliegt es dem §128a (Bauwerksbuchpflicht). Ist es baurechtlich explizit als "Kleingartenhaus" oder "Kleingartenwohnhaus" konsentiert, ist es gesetzlich ausgenommen.

Die Fassade zur Hernalser Hauptstraße hat Risse. Muss ich sofort renovieren? Ein Bauwerksbuch schreibt Ihnen keine sofortige Renovierung vor, sofern keine akute Gesundheitsgefährdung (Absturzgefahr von Putzteilen) besteht. Es dokumentiert den Ist-Stand (z.B. Setzungsrisse) und setzt ein Kontrollintervall fest, wie in Zukunft mit diesen statischen Auffälligkeiten umgegangen wird.

Weiterführende Informationen

Themen rund ums Bauwerksbuch:

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