Von Villen im Cottageviertel bis zu den Gründerzeitbauten am Gürtel.
Ihr
Baumeister für 1180 Wien.
Währing vereint hochherrschaftliche Villen mit traditioneller Gründerzeitarchitektur. Das Cottageviertel und die Hanglagen erfordern bei der Befundaufnahme des Bauwerksbuchs ein besonderes Augenmerk auf Grundwasser, Hangdruck und historische Balkon-Konstruktionen.
Mythen rund um die Befreiung halten sich hartnäckig in Währing. Auch private, freistehende Villen (Bewilligungsdatum z.B. 1910) sind zwingend Bauwerksbuch-pflichtig nach §128a WBO.
Unser Fokus: Nur explizite Kleingartenhäuser oder Bauwerke unter 50m² sind per Gesetz befreit. Ihr 150m²-Einfamilienhaus im Cottageviertel benötigt vor 2030 (bzw. 2027) zwingend ein Bauwerksbuch zur Vorlage bei der MA 37.
Die Architektur im 18. Bezirk spielt häufig mit prächtigen Erkern, gusseisernen Balkonen und Loggien. Als primäre Außenbauteile unterliegen diese extremen Witterungseinflüssen.
Prüfintervall: Das Gesetz zwingt hier zu periodischen Kontrollen der Tragfähigkeit dieser teils über 100 Jahre alten Bauteile. Ein abgestürzter Stuckteil oder Balkon zieht schwere strafrechtliche Konsequenzen für den Eigentümer nach sich.
Einfamilienhäuser in den Währinger Villenanlagen lassen sich oft zeiteffizienter begutachten als riesige 40-Parteien-Zinshäuser. Dennoch erfordern die oft schlecht dokumentierten Bestands-Baupläne mehr Rechercheaufwand bei der MA 37.
Alle prunkvollen Villen, die vor 1919 bewilligt wurden, müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2027 in die Bauwerksbuch-Datenbank der Stadt Wien eingepflegt werden. Häuser der späten Zwischenkriegszeit (1919-1944) haben bis 31. Dezember 2030 Zeit.
Die Aktenlage in Baupolizei-Archiven ist langsam. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute, um Ersatzbaupläne anfertigen zu müssen. Zum Kosten-Rechner.
Darf ich die Akteneinsicht bei der Baupolizei selbst machen? Ja, als Eigentümer dürfen Sie das. In unserem Leistungsangebot ist dieser sehr zeitaufwändige Behördengang (meist mit wochenlangen Wartezeiten auf Aktenaushebung) jedoch bereits vollumfänglich inkludiert.
Ich wohne alleine in meinem alten Einfamilienhaus. Wenn etwas einstürzt, treffe ich sowieso nur mich selbst – wofür das Bauwerksbuch? Das Baurecht der Stadt Wien unterscheidet hier nicht; die Gefahr erstreckt sich auch auf Passanten an der Grundstücksgrenze, den Briefträger auf Ihrem Weg oder Gäste.
Statt Vermutungen setzen wir auf klare Befunde. Vermeiden Sie WBO-Verwaltungsstrafen und haften Sie nicht für das Unbekannte.
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