Von Villen im Cottageviertel bis zu den Gründerzeitbauten am Gürtel.
Ihr
Baumeister für 1180 Wien.
Währing vereint hochherrschaftliche Villen mit traditioneller Gründerzeitarchitektur. Das Cottageviertel und die Hanglagen erfordern bei der Befundaufnahme des Bauwerksbuchs ein besonderes Augenmerk auf Grundwasser, Hangdruck und historische Balkon-Konstruktionen.
Mythen rund um die Befreiung halten sich hartnäckig in Währing. Auch private, freistehende Villen (Bewilligungsdatum z.B. 1910) sind zwingend Bauwerksbuch-pflichtig nach §128a WBO.
Unser Fokus: Nur explizite Kleingartenhäuser oder Bauwerke mit nicht mehr als 50 m² bebauter Grundfläche sind per Gesetz befreit. Ihr 150m²-Einfamilienhaus im Cottageviertel benötigt vor 2030 (bzw. 2027) zwingend ein Bauwerksbuch zur Vorlage bei der MA 37.
Die Architektur im 18. Bezirk spielt häufig mit prächtigen Erkern, gusseisernen Balkonen und Loggien. Als primäre Außenbauteile unterliegen diese extremen Witterungseinflüssen.
Prüfintervall: Das Gesetz zwingt hier zu periodischen Kontrollen der Tragfähigkeit dieser teils über 100 Jahre alten Bauteile. Ein abgestürzter Stuckteil oder Balkon zieht schwere strafrechtliche Konsequenzen für den Eigentümer nach sich.
Einfamilienhäuser in den Währinger Villenanlagen lassen sich oft zeiteffizienter begutachten als riesige 40-Parteien-Zinshäuser. Dennoch erfordern die oft schlecht dokumentierten Bestands-Baupläne mehr Rechercheaufwand bei der MA 37.
Für Währings Gründerzeit-Zinshäuser an Gentzgasse und Gürtel gilt: Wurde das Haus vor 1919 bewilligt, muss das Bauwerksbuch bis 31. Dezember 2027 in der Datenbank der Stadt Wien registriert sein. Die zwischen 1919 und 1945 errichteten Häuser am Rand des Cottage haben bis 31. Dezember 2030 Zeit.
Die Aushebung alter Akten im Planarchiv der Baupolizei dauert derzeit mehrere Wochen. Wer früh beauftragt, hat den Stichtag ohne Engpässe im Griff. Zum Kosten-Rechner.
Darf ich die Akteneinsicht bei der Baupolizei selbst machen? Ja, als Eigentümer dürfen Sie das. In unserem Leistungsangebot ist dieser sehr zeitaufwändige Behördengang (meist mit wochenlangen Wartezeiten auf Aktenaushebung) jedoch bereits vollumfänglich inkludiert.
Mein Haus liegt im Cottageviertel - ändert die Schutzzone etwas an der Prüfung? An der Pflicht nichts, am Blick der Prüfung schon: Zierglieder, historische Einfriedungen und Fassadendetails werden dokumentiert, denn bei Gebäuden aus der Zeit vor 1945 ist auch das äußere Erscheinungsbild in stilgerechtem Zustand zu erhalten. Mehr dazu unter Bauwerksbuch & Denkmalschutz.
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Klare Befunde statt Vermutungen: dokumentiert, registriert, rechtssicher - bevor die Frist es teuer macht.
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