Von Villenstrukturen bis zu Superblocks wie dem Karl-Marx-Hof.
Wir
dokumentieren die Vielfalt des 19. Bezirks.
Döbling weist eine der heterogensten Bebauungsstrukturen der Stadt auf. Während die Ränder durch luxuriöse, alte Villen und den Übergang zum Wienerwald gezeichnet sind, durchziehen massive kommunale Wohnbauten der Zwischenkriegszeit die zentralen Achsen.
Ein prominentes Beispiel in den offiziellen Erläuterungen zur WBO ist der Karl-Marx-Hof. Obwohl extrem lang und über hunderte Wohnungen groß, erfordert ein solches massives, zusammenhängendes Gebäude in Summe nur *ein* einziges Bauwerksbuch.
Unser Fokus: Bei Großanlagen strukturieren wir das Dokument in übersichtliche Trakte. So können periodische Überprüfungen rollierend (z.B. Stiege 1-10 in Jahr X, Stiege 11-20 in Jahr Y) abgearbeitet werden.
Im 19. Bezirk gibt es zahlreiche historische Kleingartensiedlungen. Viele dieser Häuser sind mittlerweile ganzjährig bewohnt und ausgebaut.
Rechtslage: Besitzt Ihr Objekt die amtliche Widmung "Kleingartenhaus" oder "Kleingartenwohnhaus", ist es explizit von der Bauwerksbuchpflicht befreit. Normale "Einfamilienhäuser" vor 1945 hingegen nicht.
Wohlhabendere, bürgerliche Zinshäuser in Döbling punkten mit aufwendigen Stuckfassaden, stark auskragenden Balkonen und ornamentalen Dachaufbauten. Laut §128a (Bauwerksbuch) unterliegen diese sogenannten "absturzgefährdeten Bauteile" strengen und zwingenden periodischen Prüfintervallen auf Stabilität.
Ob Döblinger Cottage, Sievering oder Grinzing: Ein 100 Jahre altes Haus braucht ein Logbuch. Das spart bei künftigen Sanierungen Unsummen an Begutachtungskosten, da der Status Quo bereits rechtssicher archiviert ist.
Alle prunkvollen Villen, die vor dem 1.1.1919 bewilligt wurden, müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2027 in die Bauwerksbuch-Datenbank der Stadt Wien eingepflegt werden. Häuser der späten Zwischenkriegszeit (1919-1944) haben bis 31. Dezember 2030 Zeit.
Die Aktenlage in Baupolizei-Archiven ist langsam. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute, um Ersatzbaupläne anfertigen zu müssen. Zum Kosten-Rechner.
Ich wohne alleine in meinem alten Einfamilienhaus. Wenn etwas einstürzt, treffe ich sowieso nur mich selbst – wofür das Bauwerksbuch? Das Baurecht der Stadt Wien unterscheidet hier nicht; die Gefahr erstreckt sich auch auf Passanten an der Grundstücksgrenze, den Briefträger auf Ihrem Weg oder Gäste.
Mein Haus hat nur 40 m² bebaute Fläche, Baujahr 1920. Benötige ich ein Bauwerksbuch? Nein, Gebäude mit einer bebauten Fläche von maximal 50 m² sind (ebenso wie Kleingartenhäuser) von der Pflicht zur Erstellung eines Bauwerksbuches befreit.
Statt Vermutungen setzen wir auf klare Befunde. Vermeiden Sie WBO-Verwaltungsstrafen und haften Sie nicht für das Unbekannte.
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