Von historischen Gebäuden in alten Ortskernen bis zu Anlagen der Zwischenkriegszeit. Ihr Experte für den 21. Bezirk nach WBO.
Floridsdorf (1210 Wien) zeichnet sich durch seine historischen Dorf- und Ortskerne, kommunale Wohnbauten der Zwischenkriegszeit und teils historische Industrieareale aus. Die WBO § 128a erfasst auch hier Tausende von Gebäuden, die einer Überprüfung bedürfen.
In den historischen Kernbereichen des Bezirks finden sich zahlreiche Wohn- und Zinshausstrukturen, die weit vor 1945, teilweise vor 1919, errichtet wurden. Diese bedürfen einer sorgfältigen denkmalschutznahen Betrachtung bei der Begehung.
Floridsdorf ist Standort zahlreicher großvolumiger Wohnanlagen. Für Objekte aus der Periode 1919–1945 greift die rechtliche Prüfungspflicht zur lückenlosen Dokumentation der Allgemeinteile ab dem Jahr 2030.
Auch alte Fabriken und Lagerhallen, von denen eine Gefährdung ausgehen könnte, fallen nicht unter die Ausnahmebestimmungen der WBO. Das Bauwerksbuch dient hier dem Compliance-Nachweis der Gebäudesicherheit.
Das Bauwerksbuch hilft Eigentümern in Floridsdorf, den Überblick über oft historisch gewachsene Gebäude zu behalten und die Haftung bei etwaigen Bauschäden zu minimieren.
Hat Ihr Gebäude in 1210 Wien ein Errichtungsjahr vor 1919, so läuft die Frist für die Einreichung am 31.12.2027 ab. Für die Jahre dazwischen (bis 1945) gilt die Fristung bis 31.12.2030.
Floridsdorf weist eine einzigartige Prägung durch seine alten, ehemals eigenständigen Dorfkerne (wie Jedlesee, Großjedlersdorf und Strebersdorf) auf. Rund um die Floridsdorfer Hauptstraße stehen wiederum klassische Gründerzeit-Strukturen, durchmischt mit riesigen Wohnbauten aus der Zwischenkriegszeit.
Bausubstanz der Zwischenkriegszeit: Viele von der Gemeinde gestifteten oder genossenschaftlichen Wohnanlagen in Transdanubien stammen aus den Jahren 1919 bis 1945. Für diese Gebäude läuft die Frist zur Einrichtung des Bauwerksbuches am 31. Dezember 2030 ab.
Mein Haus im alten Ortskern steht schon seit dem 19. Jahrhundert. Gelten für mich Ausnahmen? Nein, im Gegenteil. Für Gebäude, die vor dem 1. Jänner 1919 gebaut wurden, gilt die kürzeste Frist (31.12.2027) und oft eine verschärfte Konsensprüfung der historischen Akten.
Was gilt für alte Werkstätten im Hinterhof? Auch diese gelten als gewerbliche Gebäude und fallen, wie alle Bauwerke, die keine Kleingartenhäuser unter 50m² sind, unter die volle WBO-Pflicht.
Themen rund ums Bauwerksbuch:
Aus der Praxis:
Strukturierte Dokumentation für große Zinshäuser — von der Eigentümerversammlung bis zur Registrierung bei der MA 37.
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