← Alle Beiträge
Fristen 22. Jan 2026 · ☕ 3 Min. Lesezeit

Der Prüf-Zyklus: So planen Sie richtig

Nach der Erstellung ist vor der Überprüfung. Warum regelmäßige Kontrollen kein Vorschlag, sondern Gesetz sind und welche Intervalle wirklich gelten.

Vom Gesetzgeber vorgeschrieben

Die Wiener Bauordnung (§ 128a) sieht vor, dass Bauteile in regelmäßigen Abständen überprüft werden müssen. Die Intervalle werden im Bauwerksbuch individuell und bauteilabhängig festgelegt. Dabei wird unterschieden zwischen Folgeprüfungen (Sichtkontrollen durch entsprechend qualifiziertes Personal) und Hauptprüfungen (vertiefte Expertenprüfungen, in der Regel alle 10 Jahre).

Budgetierung

Planen Sie diese Kosten frühzeitig ein. Eine regelmäßige Überprüfung ist günstiger als ein Investitionsstau und schützt vor teuren Überraschungen bei der Substanz. Unser optionales Bauwerksbuch-Portal zeigt auf einen Blick, welche Prüfungen wann anstehen — hilfreich für die vorausschauende Kostenplanung.

Weiterführende Themen

Paragraphen für uns, Sicherheit für Sie.

Wir übernehmen die komplette Abwicklung nach § 128a WBO –
von der Archiv-Recherche bis zur Registrierung bei der Stadt Wien.

Kostenloses Angebot erhalten