Von großen Zinshauskomplexen bis zu verwinkelten WEG-Strukturen.
Was
Eigentümer im 3. Bezirk wissen müssen.
Die Landstraße (1030 Wien) besticht durch große und dichte Gründerzeitviertel wie das Fasanviertel, Gegenden rund um den Rochusmarkt und Botschaftsviertel. Hier finden sich oft sehr großvolumige Objekte, die im Rahmen des Bauwerksbuchs nach § 128a WBO detaillierte Prüfung erfordern.
In Zinshäusern, die auf diverse Wohnungseigentümer aufgeteilt sind, zögern oft Einzelne mit der Beauftragung, weil sie die Kosten scheuen. Doch das Gesetz ist eindeutig: Alle Miteigentümer haften "zur ungeteilten Hand". Handelt die WEG nicht gemeinsam, drohen Einzelstrafen.
Unsere Erfahrung: Wir bereiten Angebote so auf, dass Hausverwaltungen sie direkt in die nächste Eigentümerversammlung mitnehmen können – transparente Abrechnung inklusive.
Typische Landstraßer Zinshäuser umfassen oft weitreichende Trakte, mehrere Stiegenhäuser und weitläufige Kelleranlagen. Eine oberflächliche Begehung reicht hier nicht aus.
Unser Fokus: Bei großvolumigen Bauten definieren wir präzise Prüfintervalle je nach Trakt und Bauteil, um den laufenden Aufwand für Eigentümer in Zukunft zu minimieren.
Der 3. Bezirk verzeichnet einen extremen Zuzug und damit unzählige neue Dachausbauten. Oftmals überschneiden sich alte Bausubstanzen vor 1919 mit völlig neuen Dachstühlen und Aufzugsanlagen.
Der Vorteil: Bauteile, die durch Ausbauten neu errichtet wurden, verändern das Prüfintervall, da dieses für den entsprechenden Bauteil quasi auf den neuen Errichtungstag bzw. die Fertigstellungsanzeige anknüpft.
Das Bauwerksbuch ist im 3. Bezirk besonders für WEG-Gemeinschaften ein wichtiges Werkzeug der Risikominimierung. Anstatt sich in Haftungsfragen zu verlieren, schafft das Buch als "Typenschein des Hauses" Klarheit.
Ein Großteil der Bauten in der Landstraße stammt aus der Gründerzeit vor 1919. Hier gilt die absolut letzte Frist zur Registrierung am 31. Dezember 2027. Aufgrund der extrem langen Vorlaufzeiten bei der MA 37 (teilweise 8 Wochen und mehr für einfache Akteneinsichten) ist spätes Handeln teuer und riskant.
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Warum müssen alle Miteigentümer unterschreiben/einverstanden sein? Gemäß WBO haften alle Eigentümer eines Gebäudes solidarisch (Stichwort: zur ungeteilten Hand). Wer das Bauwerksbuch nicht beauftragt, riskiert behördliche Verwaltungsstrafen, die jeden treffen können, unabhängig davon, auf welcher Stiege er wohnt.
Was passiert, wenn Pläne vom Haus fehlen? Die MA 37 fordert die Erhebung von Ersatzplänen durch Recherche im Archiv. Fehlen auch diese, muss für die Erstellung des Bauwerksbuchs gegebenenfalls ein digitaler Bestandsplan (oder Ersatzdokumentation) angefertigt werden, um statisch kritische Teile sicher beurteilen zu können.
Themen rund ums Bauwerksbuch:
Wir übernehmen den gesamten Prozess — von der Akteneinsicht bei der MA 37 bis zur sicheren Inspektion.
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